Goethestr. 27 | 08468 Reichenbach +49 (0) 3 765 / 52 150-0  info@profectus-personal.de Mo – Fr 7 – 17 Uhr

Profectus_Logo.svg

I.Q.Z.-Zertifizierung 2015

Kalender
Ereignisse
Datum
August 2015

Beschreibung

I.Q.Z.-Zertifizierung 2015

Faire Zeitarbeit bringt Sicherheit

Nachhaltiger externer Compliance Check mit anschließender Verleihung des Qualitätssiegels faire Zeitarbeit bringt Sicherheit bei der Beauftragung von Profectus

Erneut stellte sich die Profectus Personal GmbH einem objektiven externen Audit. Nach dem Zufallsprinzip wurden Kunden- und Personalakten, sowie Lohnabrechnungen überprüft, ob alle gesetzlichen und tariflichen Regelungen (Compliance) eingehalten werden. Außerdem wurden die in der Zeitarbeit allgemein anerkannten CSR – Kriterien einer fairen, verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung geprüft. Zudem wurde die Einhaltung der Bedingungen des Mindestlohngesetzes kontrolliert.

Nach positivem Ergebnis wurde Profectus wieder mit dem QUALITÄTSSIEGEL FAIRE ZEITARBEIT ausgezeichnet. Damit wird die Nachhaltigkeit der unternehmerischen Verantwortung bestätigt. Profectus ist das einzige Unternehmen seiner Branche im Vogtland, das diese Standards nachweislich und im vollen Rahmen erfüllt.

Beim Thema Compliance tun sich einige Zeitarbeitsunternehmen schwer

Die Einhaltung von gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen sollte für jedes Unternehmen eine Grundvoraussetzung für geschäftliches Handeln sein. Wie die Aufsichtsbehörde für die Zeitarbeit in ihrem letzten Bericht feststellte, ist das bei 3/4 der über 11.000 geprüften Unternehmen nicht so. Das schadet nicht nur dem Image der Branche, sondern kann auch auf das Ansehen des Kundenbetriebs Auswirkungen haben.

Hier bietet Profectus, als Partner für Zeitarbeit, seinen Kunden die Sicherheit einer risikolosen Beauftragung. Die I.Q.Z - Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit – einziges anerkanntes Prüfunternehmen der Personaldienstleistung - konnte nach positivem Prüfergebnis der Profectus Personal GmbH eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.

Profectus zahlt schon 2015 den gesetzlichen Mindestlohn

In den neuen deutschen Bundesländern ist der gesetzliche Mindestlohn erst ab Mitte 2016 von Zeitarbeitsfirmen zu zahlen. Profectus - als faires Unternehmen - zahlt schon seit dem 01.01.2015 als eines der wenigen Unternehmen der Zeitarbeitsbranche seinen externen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen den gesetzlichen Mindestlohn und erfüllt die sonstigen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes. Ein Zertifikat darüber wurde ebenfalls erteilt.

Die I.Q.Z ist Partner der Initiative "FAIRE ARBEIT - FAIRER WETTBEWERB" und überprüft Personaldienstleister nach Compliance- und CSR-Kriterien.

Autor Norbert Fuhrmann (I.Q.Z)

iqz sw und nf

iqz 2015
iqz milo 2015

zurück

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.